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LKW-Fahrer sind kein Verladepersonal

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Auch wenn es oft Zeit und Personalkapazitäten spart, LKW-Fahrer sind kein Verladepersonal. Sie übernehmen primär das Führen des Fahrzeugs, be- und entladen gehört in der Regel zu den Aufgaben des Verladepersonals am Ort der Beladung und Entladung. Von diesem Grundsatz abweichende Tätigkeiten können zu Schäden, Verletzungsgefahren und Haftungsproblemen führen.

Schäden: Unangemessene oder unbefugte Verladearbeiten können Fahrzeug- oder Gebäudeschäden verursachen.

Verletzungsgefahr: Unprofessionelle Verladevorgänge erhöhen das Risiko von Stürzen, Quetschungen oder Hebe- und Trage-Verletzungen.

Verantwortlichkeiten: Der Verladeauftrag liegt meist beim entsprechend geschulten Personal; der LKW-Fahrer haftet nicht automatisch für Schäden, die durch Verladefehler entstehen, es sei denn, er hat klare, eigenständige Verladeaufgaben übernommen.

Versicherung: Versicherungen prüfen die Zuweisung von Verladetätigkeiten. Falsche Zuordnung von Tätigkeiten kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen oder zu Ausschlüssen führen.

Empfehlung: Klare Abgrenzung der Aufgaben, klare Verfahrensanweisungen, ausreichende Schulung des Verladepersonals und Kommunikation über Zuständigkeiten vor Ankunft, Beladung und Entladung.

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